Mitarbeiterbindung

Sobald Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie auch soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeitenden von Ihnen erwarten können.
Gute Mitarbeiter sind immer schwieriger zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zum Unternehmen stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und effektives Mittel, um Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Säule der Altersversorgung und ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit einer bAV können die Mitarbeiter staatlich und betrieblich gefördert fürs Alter zusätzlich vorsorgen.

Die gesetzliche Grundlage zur bAV bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Schon in §1 ist geregelt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann haften muss, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, d.h. obwohl eine Versicherung als Versorgungsträger z.B. in Form einer Direktversicherung gewählt wurde, obliegt die Haftung für die zugesagte Leistung weiterhin voll dem Arbeitgeber. Die Auswahl eines finanzstarken Versicherers gewinnt somit immer mehr an Bedeutung.

Das zugrundeliegende Gesetz dient lediglich als Grundlage und lässt dem Arbeitgeber weitreichende Gestaltungsspielräume im Arbeitsrecht. Werden diese nicht klar definiert, entstehen somit arbeitsrechtliche Haftungsrisiken.

TIPP: Regeln Sie die bAV in Ihrem Unternehmen in schriftlicher Form durch eine Versorgungsordnung.

Benefits für Mitarbeitende

Freiwillige Sach- und Sozialleistungen sind ein Weg, mit geringem Kostenaufwand Ihren Mitarbeitenden einen Mehrwert zu bieten – und die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Zum Beispiel:

  • Sachbezug (Gutscheinkarte und/oder bKV)
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Kindergartenzuschuss
  • Erholungsbeihilfe
  • Bonuszahlung
  • Kostenlose Überlassung von Multimediageräten / Jobbike

Betriebliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch die biometrischen Risiken Ihrer Mitarbeiter können über die betriebliche Altersversorgung, staatlich und möglicherweise betrieblich gefördert, abgesichert werden. Durch spezielle Gruppenverträge kann die Absicherung mit verbesserter Berufseinstufung und vereinfachten Gesundheitsfragen erfolgen.

Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Motivation bzw. Produktivität Ihrer Mitarbeiter.

Die Beiträge zur bKV können bis zu 50 € pro Monat und Mitarbeiter (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) als Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Grupenunfallversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Invalidität resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Vorsorge günstig möglich – auch für Sie selbst.

Kontakt

bpa Versicherungsdienst
MAS Consult
Rudolf-Wild-Straße 102
69214 Eppelheim
(06221) 539727

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