Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Säule der Altersversorgung und ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit einer bAV können die Mitarbeiter staatlich und betrieblich gefördert fürs Alter zusätzlich vorsorgen.

Die gesetzliche Grundlage zur bAV bildet das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Schon in §1 ist geregelt, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann haften muss, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt, d.h. obwohl eine Versicherung als Versorgungsträger z.B. in Form einer Direktversicherung gewählt wurde, obliegt die Haftung für die zugesagte Leistung weiterhin voll dem Arbeitgeber. Die Auswahl eines finanzstarken Versicherers gewinnt somit immer mehr an Bedeutung.

Das zugrundeliegende Gesetz dient lediglich als Grundlage und lässt dem Arbeitgeber weitreichende Gestaltungsspielräume im Arbeitsrecht. Werden diese nicht klar definiert, entstehen somit arbeitsrechtliche Haftungsrisiken.

Wenden Sie sich für mehr Informationen einfach an Ihren bpa Versicherungsdienst!


TIPP: Regeln Sie die bAV in Ihrem Unternehmen in schriftlicher Form durch eine Versorgungsordnung.

Kontakt

Hans-Jürgen Erhard
bpa Versicherungsdienst
Rudolf-Wild-Straße 102
69214 Eppelheim
(06221) 539727